Prüfung der Reparaturrechnung: Kontaktieren Sie uns
Haben Sie Ihren Pkw reparieren lassen und zweifeln an der Korrektheit der Rechnung? Dann sind wir immer für Sie da! Unser Team bewertet die Rechnung aus fachlicher und kompetenter Sicht und teilt Ihnen dann mit, ob sie korrekt ist oder aber die Werkstatt zu viel Geld verlangt hat.
Zunächst einmal sollten Sie uns anrufen und uns Ihr Problem schildern. Im Anschluss senden Sie uns die Rechnung und auch Ihre Kontaktdaten zu. Zusätzlich ist für die Prüfung ein Foto des kalkulierten Schadens von Vorteil. Wenn Sie dieses nicht selbst haben, können Sie ganz einfach bei der Werkstatt nachfragen, die Ihren Wagen repariert hat. Wenn diese professionell arbeitet, hat sie vor der Instandsetzung ein Digitalbild des Schadens angefertigt.
Nachdem wir die Prüfung der Reparaturrechnung durchgeführt haben, melden wir uns schnellstmöglich bei Ihnen zurück. Darüber hinaus können Sie Ihr Auto auch bei uns vorstellen, damit wir die Reparatur selbst noch einmal kontrollieren. Denn auch dabei können diverse Fehler gemacht werden.
Wir sorgen mit der Prüfung der Reparaturrechnung für Klarheit
Ein Laie kann gar normalerweise nicht beurteilen, ob eine Rechnung oder auch eine Reparatur korrekt angefertigt beziehungsweise durchgeführt wurde. Doch das ist kein Problem. Denn wir stehen ihm als kompetenter Partner zur Seite. Im Laufe der Jahre haben wir schon viele solcher Fälle bearbeitet und bewerten daher mit geschultem Auge alle Rechnungen und Reparaturen. Dadurch sorgen wir für Klarheit und Sie sind auch der sicheren Seite.
Denn sollten uns Fehler auf der Rechnung oder auch falsch durchgeführte Instandsetzungen auffallen, teilen wir Ihnen das direkt mit. So können Sie bei der jeweiligen Werkstatt ein fachkundiges Gutachten vorlegen und Ihre Rechte durchsetzen.
Diese Vorteile ergeben sich für Sie, wenn Sie uns mit der Prüfung der Reparaturrechnung beauftragen:
- Sie erhalten Sicherheit über die Korrektheit der Rechnung
- wir prüfen die durchgeführten Reparaturen
- Sie sind vor unbegründet hohen Rechnungen geschützt
- wir bieten Ihnen ein hohes Fachwissen
- Sie erhalten eine perfekte Grundlage für Verhandlungen mit Ihrer Werkstatt
Unsere Leistungen in der Übersicht:
- Prüfung von Kostenvoranschlägen
- Bewertung der Rechnung
- Erstellung eines Berichts in elektronischer Form
- Bewertung der durchgeführten Reparaturen
Wie ist die Rechtslage bei nicht in Auftrag gegebenen Reparaturen?
Grundsätzlich müssen Sie immer nur das bezahlen, was Sie auch in Auftrag gegeben haben. Wenn eine Werkstatt beispielsweise eine Bremse repariert, hat sie nicht das Recht auch gleich andere Teile auszutauschen. Stattdessen muss Sie sie darüber im Vorfeld informieren und Sie müssen der Reparatur zustimmen. Es muss also ein mündlicher oder schriftlicher Vertrag vorliegen.
Auch in diesem Fall helfen wir Ihnen und erkennen, welche Reparaturen wirklich notwendig waren und welche optional.
Wenn Sie vermuten, dass Ihr Auto unsachgemäß repariert wurden, sollten Sie uns direkt kontaktieren. Um den Fall schneller beurteilen zu können, senden Sie uns die oben erwähnten Unterlagen zu. Darüber hinaus bewerten wir auch gerne in unserer Werkstatt die durchgeführten Reparaturen.
Wir sind für Sie da.
Rufen Sie uns noch heute an, wenn Sie Hilfe benötigen!