Wie unterscheiden sich der Kostenvoranschlag und das Kurzgutachten?
In der Regel verlangt die Versicherung nach einem Unfall einen Kostenvoranschlag mit Foto. Doch wann wird dann ein Kurz-Gutachten benötigt? Diese und viele weitere wichtige Fragen zu diesem Thema werden nun beantwortet. Wir bieten Ihnen sowohl ein Kurzgutachten wie auch einen Kostenvoranschlag an.
Wie unterscheiden sich der Kostenvoranschlag und das Kurzgutachten?
Der Kostenvoranschlag
Ein Unfall ist immer ein Schock. Dennoch sollten Sie versuchen die Ruhe zu bewahren und uns anrufen. Gerade wenn Sie Laie und zudem auch durch den Unfall aufgebracht sind, wollen und können Sie sich sicherlich nicht mit irgendwelchen Fachbegriffen beschäftigen, um die unschöne Situation bestmöglich zu lösen. Das brauchen Sie auch gar nicht, denn dafür sind wir da. Das Team von Gutachter Blank erstellt gerne für Sie nach einem Unfall einen Kostenvoranschlag.
Gerne beraten wir Sie auch zu diesem Thema, wenn Sie etwas wissen wollen. Der Kosten-Voranschlag ist eine kleinere Variante des Kfz-Gutachtens. Daher ist er für die Versicherung des Unfall-Verursachers in der Regel auch deutlich günstiger und kann auch wesentlich schneller angefertigt werden. Allerdings wird auch nur grob ermittelt, was passiert ist. Der Schaden selbst wird daher nicht detailliert erläutert, was ein deutlicher Nachteil ist.

Wann ist ein Kostenvoranschlag sinnvoll?
Der Kosten-Voranschlag kommt zumeist zum Einsatz, wenn Reparaturen, Wartungsarbeiten oder auch Sanierungen anstehen. Beachten Sie aber, dass es einen unverbindliche und eine verbindliche Variante gibt. Wenn durch einen Unfall lediglich ein kleiner Schaden entstanden ist, reicht ein Kostenvoranschlag in der Regel aus.
- der allgemeine Zustand des Fahrzeuges
- die Wertminderung
- die Reparaturkosten
- die Dauer der Instandsetzung
- alle reparierten sowie noch nicht reparierten Vorschäden
- der zu erwartende Nutzungsausfall
- eventuelle Sonderausstattungen und Spezialumbauten
- die Wiederbeschaffungsdauer